Die Osterhasenfamilie ist im Fernsehen :-)
Ein Beitrag über die Weyherer Osterhasenfamilie in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom 26. März 2024. Jan Rimpl hat dabei viele Eindrücke und Stimmen von Fans und Bewunderern eingefangen.
Ein Beitrag über die Weyherer Osterhasenfamilie in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom 26. März 2024. Jan Rimpl hat dabei viele Eindrücke und Stimmen von Fans und Bewunderern eingefangen.
Auf Anregung und nach Plänen von Ingrid Womann haben etliche fleißige Helfer den Steilhang auf dem Weyherer Spielplatz bepflanzt. 300 Pflänzchen setzten sie, Inge und Eckard Dämon, Claudia und Lea Winter sowie der Beigeordnete Robert Klein und Gemeindearbeiter Bernd Meissner in einer konzertierten Aktion. Dazu wurden zunächst in die zuvor verlegten Böschungsmatten Löcher geschnitten und dann jede Pflanze sorgfältig eingegraben.
An den Steilhängen wachsen nun lila Thymian, rosa Storchschnabel, Golderbeere sowie Streifen von Aster, Frauenmantel und Kokarde. Den unteren Wegsaum bilden Gelbe Schafgarbe, roter Sonnenhut, Astern und orangene Taglilien. Und nach oben runden Indigoferra, gelbe Taglilie und bodendeckende Astern das Ganze ab. Der Frühling kann kommen!
Text und Fotos: Richard Zinken
Die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 soll wieder in Form einer Mehrheitswahl durchgeführt werden. Dabei können bis zu zwölf wahlberechtigte Personen auf den Stimmzettel geschrieben werden.
Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat ist es vorgesehen, dass für alle Wahlberechtige dazu eine nichtamtliche Hilfsliste erstellt wird. Darin sollen in alphabetischer Reihenfolge alle Bürgerinnen und Bürger aufgelistet werden, die Interesse an einem Mandat im Gemeinderat haben und im Fall einer Wahl diese auch annehmen würden.
In den Gemeinderat wählbar ist, wer wahlberechtigt ist. Also alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
– das 18 Lebensjahr vollendet haben,
– seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft ihre Hauptwohnung haben,
– darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.
Alle Personen, die in diese nichtamtliche Hilfsliste aufgenommen werden möchten, sollten sich bis zum 22. April 2024 entweder per Email (post@weyher.de), telefonisch oder schriftlich (Briefkasten am Turm vom Alten Rathaus, Josef-Meyer-Str. 25) bei der Gemeinde melden.