Wahl zum Gemeinderat am 9. Juni 2024

Die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 soll wieder in Form einer Mehrheitswahl durchgeführt werden. Dabei können bis zu zwölf wahlberechtigte Personen auf den Stimmzettel geschrieben werden.

Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat ist es vorgesehen, dass für alle Wahlberechtige dazu eine nichtamtliche Hilfsliste erstellt wird. Darin sollen in alphabetischer Reihenfolge alle Bürgerinnen und Bürger aufgelistet werden, die Interesse an einem Mandat im Gemeinderat haben und im Fall einer Wahl diese auch annehmen würden.

In den Gemeinderat wählbar ist, wer wahlberechtigt ist. Also alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union, die am Wahltag
– das 18 Lebensjahr vollendet haben,
– seit mindestens 3 Monaten in der Ge­meinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft ihre Hauptwohnung haben,
– darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.

Alle Personen, die in diese nichtamtliche Hilfsliste aufgenommen werden möchten, sollten sich bis zum 22. April 2024 entweder per Email (post@weyher.de), telefonisch oder schriftlich (Briefkasten am Turm vom Alten Rathaus, Josef-Meyer-Str. 25) bei der Gemeinde melden.

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