Josef-Meyer-Straße wird wieder „Unterdorf“

In großem Einvernehmen hat der Gemeinderat in seiner 28. Sitzung vom 20.03.2024 die Rückbenennung der Josef-Meyer-Straße in ihren ursprünglichen Namen „Unterdorf“ beschlossen. Dieser Straßenname ist schon in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Dokumenten zu finden und war bis 1972 gebräuchlich. Der Beratung lag die Empfehlung des Deutschen Städtetages zugrunde, die klare Vorgaben für die Straßenbenennung macht: Bei der Benennung nach einer Person „sollte es sich um eine Person handeln, die würdig ist, geehrt zu werden, weil ihre Haltung oder ihr Lebenswerk eine Vorbildfunktion sowohl für die aktuelle wie auch für die nachfolgenden Generationen darstellt”.

Josef Meyer (07.04.1892 – 23.06.1971) war schon vor 1933 begeisterter Anhänger des Nationalsozialismus und nach der Machtergreifung fungierte er als Ortsbauernführer. In seinem Testament vom 20. Dezember 1960, das nach seinem Tod 1971 eröffnet wurde, „verpflichtete“ er die „Gemeinde Weyher“ für den Betrag von „Dm 40.000 – vierzigtausend – Dm eine Straße mit dem Namen Josef-Meyer-Straße“ zu benennen. Dem Grunde nach handelt es sich hier um den Kauf einer Dorfstraße. Der Gemeinderat entschied im Jahr 1972 im Zuge der Annahme dieser Erbschaft, das „Unterdorf“ in „Josef-Meyer-Straße“ umzubenennen.

Der jetzige Gemeinderat ist der Ansicht, dass Josef Meyer als Person nicht die Kriterien erfüllte, um eine Straße nach ihm zu benennen. Zudem herrscht Einigkeit, dass sich niemand in Weyher die Benennung einer Straße de facto erkaufen kann. Der historische Name „Unterdorf“ als neue und alte Straßenbezeichnung wurde im Gemeinderat als die beste Lösung betrachtet. Alle Straßennamen im Dorfkern waren schon immer „sprechende“ Namen: Die Kirchgasse, die Kehrgasse mit dem „Kehr“, die Borngasse (Born = Brunnen), der Rhodter und Edesheimer Weg und die Modenbachstraße (erinnert an das frühere Dorf „Modenbach“). Die Hauptachse im Dorf hieß „Oberdorf“ und „Unterdorf“, eine typische Komplementbezeichnung; die eine macht ohne die andere keinen Sinn. 
Die Rückbenennung soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2025 sollen die alten Straßenschilder unter den neuen hängen bleiben, rot durchgestrichen, aber lesbar.

Der Straßenname wird in Personalausweisen und Fahrzeugscheinen kostenfrei durch das Einwohnermeldeamt umgeschrieben. Dies kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Reisepässe, Führerscheine und Fahrzeugbriefe müssen nicht umgeschrieben werden. Das Vermessungs- und Katasteramt wird den Behörden und Dienststellen die Straßennamensänderung mitteilen. Alle nicht behördlichen Vertrags- und Geschäftspartner sollten von den betroffenen Personen selbst informiert werden. Betriebe und Weingüter mit Hauptsitz in der betroffenen Straße können bei der Gemeinde auf Antrag eine Aufwandsentschädigung von pauschal 300 Euro beantragen. Privatpersonen möchte die Gemeinde unbürokratisch bei der Kommunikation dieser Änderung unterstützen.

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