Haushaltsplan 2024/2025 mit sehr erfreulichen Zahlen verabschiedet

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einstimmig verabschiedet. Die Satzung wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05. Februar 2024 von Verwaltungsfachwirt Henrich von der Verbandsgemeindeverwaltung ausführlich erläutert. Der Haushaltsplan schließt 2024 mit einem Fehlbetrag von 29.143 Euro und 2025 mit einem Überschuss von 27.332 Euro ab. Der Fehlbetrag im Jahre 2024 ist überwiegend darauf zurück zu führen, dass größere einmalige Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus i. H. v. 63.000 EUR durchgeführt werden sollen. Hierbei sind neben dem laufenden Unterhalt 50.000 EUR für die Erneuerung der Fenster, 6.000 EUR für die Umstellung der Bühnenbeleuchtung auf LED-Technik sowie 5.000 EUR für eine neue Schließanlage vorgesehen.

Der Saldo des Finanzhaushalts beträgt im Jahre 2024 –32.546,00 EUR und im Jahre 2025 +72.369,00 EUR. Tilgungen sind keine zu entrichten. Der Finanzhaushalt ist somit nur im Haushaltsjahr 2025 ausgeglichen veranschlagt. In der Haushaltssatzung 2024/ 2025 ist keine Kreditaufnahme und auch keine Erhöhungen von Steuern und Beiträgen erforderlich. Für 2024 wurden 10.000 Euro für die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs für den Bauhof eingeplant. Der voraussichtliche Finanzierungsbeitrag zur Schaffung von neuen Kita-Plätzen wurde für das Jahr 2025 mit 385.000 Euro veranschlagt. Weitere 105.000 Euro sind für 2026 vorgesehen. Die voraussichtlichen liquiden Mittel zum 31.12.2025 werden bei rund 68.500 Euro liegen, weshalb auch diese Restinvestition gedeckt sein dürfte.

Zur Stärkung des Ortskerns soll geprüft werden, ob im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden kann. Dazu ist eine förmliche Sanierungssatzung erforderlich, wofür auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss entsprechende Mitteln eingeplant wurden. Dies hätte den Vorteil, dass privaten Bauherren für nachgewiesene Sanierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer erhöhte Abschreibungen oder einen Sonderausgabenabzug geltend machen können.

Ortsbürgermeister Andreas Möwes fasste die gute finanzielle Situation der Gemeinde wie folgt zusammen: Dank eines immer sehr hohen ehrenamtlichen Engagements aus der Bevölkerung bei Pflege- und Renovierungsmaßnahmen konnten über Jahre hinweg Kosten für Personal und Dienstleistungen eingespart werden. Auch hat sich die Steuerkraft der Gemeinde sehr positiv entwickelt. Die Mittel wurden stetig und nachhaltig die Infrastruktur der Gemeinde auf Vordermann gebracht. Beispielsweise fließen der Gemeinde seit zehn Jahren auch Mieteinnahmen von drei Wohnungen im Gemeindehaus zu, nachdem dort der Wohnraum grundsaniert oder neu im Bestand geschaffen wurde.

Das Dorfgemeinschaftshaus ist nach der 2018 erfolgten Grundsanierung deutlich komfortabler und erfreut sich einer großen Beliebtheit.

Das Gelände des angrenzenden Kinderspielplatzes wurde generalüberholt und im Eingangsbereich werden in diesen Tagen neue Grünflächen im Ehrenamt bepflanzt. Ein weiteres neues Spielgerät kann dank einer Spendenaktion der KfD beschafft werden.

Die Finanzierbarkeit der Schaffung von neuen Kita-Plätzen hat lange ein Unbehagen ausgelöst. Nun hat sich am Ende herausgestellt, dass alle geprüften Lösungsvarianten für die Gemeinde Weyher aus dem laufenden Haushalt finanzierbar sind.

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